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Die CBTA Module im Detail!

ICAO Doc 10147 (Guidance on a Competency-based Approach to Dangerous Goods Training and Assessment) beschreibt für klar definierte Tätigkeiten empfohlene Wissens- und Aufgabenlisten.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf dieser Basis die Module A bis T für Gefahrgut-Schulungen nach CBTA vorgegeben.

Modul   Tätigkeit
(ehem. PK)
Versender   
A Personal, das für die Vorbereitung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Versender) (1)
B Personal, das für das Verpacken von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Verpacker) (2)
Spediteure   
C Personal, das für die Abwicklung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur) (3)
D Personal, das für die Abwicklung von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur ohne gefährliche Güter) (4)
E Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Fracht oder Post verantwortlich ist (Speditionsumschlag) (5)
Luftfahrtunternehmen und Abfertigungsdienstleister
F Personal, das für die Annahme von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (6)
G Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) (7)
H Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (einschließlich gefährlicher Güter) (8)
I Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist (9)
J Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende) (10)
K Flugdienstberatung und Flug-Dispatch (10)
L Personal, das für die Ladeplanung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (10)
M Personal, das für die Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (Ramp Agent) (10)
N Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) (11)
Sicherheitspersonal
O Personal, das für die Sicherheitskontrolle von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (12)
Luftfahrtunternehmen „No Carry“
P Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) (13)
Q Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) (14)
R Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) (15)
S Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende), Flugdienstberatung und Flug-Dispatch, Ladeplanung und Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen (Ramp Agent) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) (16)
T Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) (17)

Anmerkungen:

  1. Jeder Mitarbeiter kann für eine Mischung von Aufgaben verantwortlich sein oder für mehr als eine Tätigkeit (falls zutreffend) verantwortlich sein.
  2. Alternativ können Arbeitgeber eine Analyse des Schulungsbedarfs für jeden Mitarbeiter individuell benennen, das den Schulungsbedarf für bestimmte Tätigkeitsfunktionen beschreibt. Hierfür ist jeweils eine individuelle Schulungsbedarsanalyse zu erstellen.