Die CBTA Module im Detail!
ICAO Doc 10147 (Guidance on a Competency-based Approach to Dangerous Goods Training and Assessment) beschreibt für klar definierte Tätigkeiten empfohlene Wissens- und Aufgabenlisten.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf dieser Basis die Module A bis T für Gefahrgut-Schulungen nach CBTA vorgegeben.
Modul Tätigkeit |
(ehem. PK) | |
Versender | ||
A | Personal, das für die Vorbereitung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Versender) | (1) |
B | Personal, das für das Verpacken von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Verpacker) | (2) |
Spediteure | ||
C | Personal, das für die Abwicklung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur) | (3) |
D | Personal, das für die Abwicklung von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur ohne gefährliche Güter) | (4) |
E | Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Fracht oder Post verantwortlich ist (Speditionsumschlag) | (5) |
Luftfahrtunternehmen und Abfertigungsdienstleister | ||
F | Personal, das für die Annahme von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist | (6) |
G | Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) | (7) |
H | Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (einschließlich gefährlicher Güter) | (8) |
I | Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist | (9) |
J | Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende) | (10) |
K | Flugdienstberatung und Flug-Dispatch | (10) |
L | Personal, das für die Ladeplanung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist | (10) |
M | Personal, das für die Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (Ramp Agent) | (10) |
N | Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) | (11) |
Sicherheitspersonal | ||
O | Personal, das für die Sicherheitskontrolle von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist | (12) |
Luftfahrtunternehmen „No Carry“ | ||
P | Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) | (13) |
Q | Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) | (14) |
R | Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) | (15) |
S | Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende), Flugdienstberatung und Flug-Dispatch, Ladeplanung und Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen (Ramp Agent) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) | (16) |
T | Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) | (17) |
Anmerkungen:
- Jeder Mitarbeiter kann für eine Mischung von Aufgaben verantwortlich sein oder für mehr als eine Tätigkeit (falls zutreffend) verantwortlich sein.
- Alternativ können Arbeitgeber eine Analyse des Schulungsbedarfs für jeden Mitarbeiter individuell benennen, das den Schulungsbedarf für bestimmte Tätigkeitsfunktionen beschreibt. Hierfür ist jeweils eine individuelle Schulungsbedarsanalyse zu erstellen.