Die CBTA Module im Detail!
ICAO Doc 10147 (Guidance on a Competency-based Approach to Dangerous Goods Training and Assessment) beschreibt für klar definierte Tätigkeiten empfohlene Wissens- und Aufgabenlisten.
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf dieser Basis die Module A bis T für Gefahrgut-Schulungen nach CBTA vorgegeben.
Modul Tätigkeit |
(ehem. PK) | |
| Versender | ||
| A | Personal, das für die Vorbereitung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Versender) | (1) |
| B | Personal, das für das Verpacken von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Verpacker) | (2) |
| Spediteure | ||
| C | Personal, das für die Abwicklung von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur) | (3) |
| D | Personal, das für die Abwicklung von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (Luftfracht-Spediteur ohne gefährliche Güter) | (4) |
| E | Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Fracht oder Post verantwortlich ist (Speditionsumschlag) | (5) |
| Luftfahrtunternehmen und Abfertigungsdienstleister | ||
| F | Personal, das für die Annahme von Gefahrgut-Sendungen verantwortlich ist | (6) |
| G | Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) | (7) |
| H | Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (einschließlich gefährlicher Güter) | (8) |
| I | Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist | (9) |
| J | Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende) | (10) |
| K | Flugdienstberatung und Flug-Dispatch | (10) |
| L | Personal, das für die Ladeplanung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist | (10) |
| M | Personal, das für die Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen verantwortlich ist (Ramp Agent) | (10) |
| N | Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) | (11) |
| Sicherheitspersonal | ||
| O | Personal, das für die Sicherheitskontrolle von Passagieren und Besatzungsmitgliedern und deren Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist | (12) |
| Luftfahrtunternehmen „No Carry“ | ||
| P | Personal, das für die Abwicklung und/oder Annahme von Gütern, die als Normalfracht angeliefert werden, verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) | (13) |
| Q | Personal, das für die Abfertigung, Lagerung und das Ein- und Ausladen von Gepäck, und Fracht oder Post verantwortlich ist (ohne gefährliche Güter) | (14) |
| R | Personal, das für die Abfertigung von Passagieren und Besatzungsmitgliedern verantwortlich ist (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) | (15) |
| S | Flugbesatzung (Luftfahrzeugführende), Flugdienstberatung und Flug-Dispatch, Ladeplanung und Koordination der Beladung von Luftfahrzeugen (Ramp Agent) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) | (16) |
| T | Flugbegleitung (Kabinenbesatzung) (für Luftfahrtunternehmen, die keine gefährlichen Güter als Fracht oder Post befördern – „No Carry“) | (17) |
Anmerkungen:
- Jeder Mitarbeiter kann für eine Mischung von Aufgaben verantwortlich sein oder für mehr als eine Tätigkeit (falls zutreffend) verantwortlich sein.
- Alternativ können Arbeitgeber eine Analyse des Schulungsbedarfs für jeden Mitarbeiter individuell benennen, das den Schulungsbedarf für bestimmte Tätigkeitsfunktionen beschreibt. Hierfür ist jeweils eine individuelle Schulungsbedarsanalyse zu erstellen.