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Was ist CBTA?

CBTA („Competency based training and assessment“) ist seit dem 01. Januar 2023 verpflichtend eingeführt worden – eine Schulung nach Personalkategorien (PKs) ist nicht mehr möglich.

Das Ziel einer kompetenzbasierten Schulung und Beurteilung ist es, durch gezielte Schulungen kompetente Arbeitskräfte zu erhalten.

Dieses wird erreicht durch das Definieren von Schlüsselkompetenzen durch eine Schulungsbedarfsanalyse (SBA) / Training Needs Analysis (TNA), und die Einrichtung von Beurteilungsmethoden, um deren Erreichung zu beurteilen.

Diese Beurteilung (Assessment) muss wiederkehrend durchgeführt und dokumentiert werden. Mögliche Arten der Beurteilung sind schriftliche Tests, mündliche Tests, online Tests oder Arbeitsproben.

Für die Schulungsbedarfsanalyse gibt es Vorgaben für klar definierte Tätigkeiten (siehe unten).


Grundlagen für CBTA

International Civil Aviation Organisation (ICAO)

  • ICAO Doc 9284 – Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air
  • ICAO Doc 10147 – Guidance on a Competency-based Approach to Dangerous Goods Training and Assessment

Luftfahrt-Bundesamt (LBA) – Nachrichten für Luftfahrer (NfL)

  • NfL 2022-2-713: Bekanntmachung über die Beförderung von gefährlichen Gütern im Luftverkehr und die Anforderungen an die Schulung der betroffenen Personen

Verantwortung des Arbeitgebers

Luftfahrtunternehmen und Arbeitgeber müssen für ihr Personal Gefahrgut-Schulungspläne erstellen, welches Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr ausübt, sowie regelmäßige Beurteilungen (Assessments) durchführen und dokumentieren.

Der Schulungsbedarf hängt von der Tätigkeitsfunktion ab und muss vor Durchführung der Schulung analysiert und festgelegt werden. Dieses wird erreicht und dokumentiert durch eine Schulungsbedarfsanalyse (SBA) / Training Needs Analysis (TNA).

Dieses kann für einzelne Personen oder für Tätigkeitsfunktionen im Unternehmen (z.B. Passagierabfertigung, Piloten, Flugbegleitung, Sicherheitspersonal etc.) erstellt werden. Der Arbeitgeber, welcher den Schulungsbedarf festgelegt hat, muss auf dem Zertifikat ausgewiesen werden.

Für die Schulungsbedarfsanalyse (SBA) haben wir in Übereinstimmung mit ICAO Doc 10147 folgende Dokumente entwickelt:

  • Formular zur Schulungsbedarfsanalyse für Gefahrgut-Schulungen nach CBTA (Dangerous Goods Training Needs Analysis Form according to CBTA)
  • Gefahrgut Wissensliste (Dangerous Goods Knowledge List)
  • Gefahrgut Aufgabenliste (Dangerous Goods Task List)

Klar definierte Tätigkeiten

ICAO Doc 10147 beschreibt für klar definierte Tätigkeiten empfohlene Wissens- und Aufgabenlisten.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf dieser Basis die Module A bis T für Gefahrgut-Schulungen nach CBTA vorgegeben.


Zusätzliche Anforderungen an die Ausstellung von Zertifikaten in Deutschland

  • Der Arbeitgeber, welcher den Schulungsbedarf festgelegt hat, muss auf dem Zertifikat ausgewiesen werden.
  • Bei Wiederholungsschulungen nach CBTA muss das Datum und die Art der letzten Beurteilung (Assessment), sowie die Information durch wen diese durchgeführt wurde, auf dem Zertifikat ausgewiesen werden. (Bei Erstschulungen nach CBTA kann das Datum der Festlegung des Schulungsbedarfs für den Teilnehmenden ausgewiesen werden).