Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge über Schulungen und Seminare (nachstehend „Veranstaltungen“) sowie weitere angebotene Leistungen und Dienstleistungen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen zu Stande. Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungsempfänger/Auftraggeber (nachstehend „Vertragspartner“) und RD Aviation Service Ralf Daniel (nachstehend „RD“).
1.2 Mit der Erteilung eines Auftrages oder Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Vertragspartner mit diesen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen einverstanden.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners sind für RD nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich durch RD anerkannt worden sind.
1.4 RD kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner schuldhaft seine Verpflichtungen aus dem diesen AGB zugrunde liegenden Vertrag verletzt.
2. Vertragsabschluss / Anmeldung
2.1 Verträge werden zwischen RD und dem Vertragspartner geschlossen. Vertragspartner kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sein. Der Vertragspartner kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, andere geeignete Personen zu benennen, die die Leistung entgegennehmen können. Geeignet sind Personen, die die Voraussetzungen der Leistung erfüllen. In diesem Fall bleibt er jedoch Vertragspartner. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, es sei denn, es wird mit dieser ein separater Vertrag geschlossen.
2.2 Wird vom Vertragspartner eine dritte Person benannt, so hat RD das Recht diese dritte Person abzulehnen, soweit in der Person des Dritten Gründe vorhanden sind, die dies rechtfertigen. Dieses Recht bleibt während der Vertragslaufzeit bestehen. Der Vertragspartner kann in diesem Fall eine andere Person benennen.
2.3 Soweit der Vertragspartner Personen (Teilnehmer) zu Veranstaltungen anmeldet, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese namentlich gegenüber RD zu benennen. Der Vertragspartner hat die Teilnehmer auf die Teilnahmebedingungen und deren Einhaltung hinzuweisen. Die schriftliche Anmeldung von Teilnehmern ist für den Vertragspartner verbindlich.
2.4 Ein Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Vertragspartner das Angebot von RD unverändert und vorbehaltlos schriftlich annimmt oder dem Vertragspartner eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Erteilt RD eine schriftliche Auftragsbestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.
2.5 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch RD schriftlich bestätigt werden.
2.6 Textform, Fax, Email und Online-Anmeldungen über die Homepage von RD sind als Schriftform zugelassen.
3. Vertragsbedingung / Rücktrittsrecht
3.1 Der Vertragspartner ist berechtigt bis spätestens vier (4) Wochen vor Beginn der Leistung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.
3.2 Bei einem Rücktritt von weniger als vier (4) Wochen vor Leistungsbeginn sind 50% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3.3 Bei einem Rücktritt von weniger als einer (1) Woche vor Leistungsbeginn ist der gesamte Betrag der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
3.4 Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber RD zu erklären.
3.5 Mit dieser Gebühr sind die Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Schadenersatzansprüche abgegolten.
3.6 Teilnehmer, die zu den Veranstaltungen nicht oder nur zeitweise erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet.
4. Leistungen von RD
4.1 RD erbringt die Leistungen selbst durch eigene und freie Mitarbeiter.
4.2 Der Vertragspartner kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen in Unterlagen von RD und auf der Homepage von RD informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm gemeinsam individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Leistungen gilt die jeweils vereinbarte Konzeption.
4.3 Bei Veranstaltungen werden die jeweiligen Veranstaltungsorte und die Referenten dem Vertragspartner rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt. RD behält sich vor, die Leistungserbringung räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Referenten vorzunehmen. Soweit durch diese Änderungen das Ziel der Leistungserbringung nicht wesentlich gefährdet wird, steht dem Vertragspartner kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
4.4 RD ist berechtigt, insbesondere bei zu geringer Anmeldungen oder bei Vorliegen von Gründen, die RD nicht zu vertreten hat (Ausfall eines Referenten – soweit nicht rechtzeitig ein Ersatzreferent verpflichtet werden kann, bei nicht vorhersehbarem Ausfall der Räumlichkeiten, höhere Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen) die Leistungserbringung abzusagen. RD schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Leistungserbringung aus. Muss die Leistungserbringung aus vorgenannten Gründen abgesagt werden, ist RD berechtigt, dem Vertragspartner einen Ersatztermin vorzuschlagen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, innerhalb einer Woche, jedoch spätestens zwei Tage vor dem Ersatztermin – sofern diese Frist kürzer ist -, seine Teilnahme abzusagen. Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Vertragspartner rechtzeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.
4.5 Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, die sich aus der berechtigten Absage der Leistungserbringung ergeben könnten, hat der Vertragspartner nicht.
5. Teilnehmerunterlagen / Urheberrechte
5.1 Die für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen gehen in das Eigentum des Vertragspartners/Teilnehmers über.
5.2 Veranstaltungsbegleitend ausgegebene Unterlagen und Bücher sind sorgfältig zu behandeln und zum Ende der Veranstaltung wieder an RD zurückzugeben. Durch den Vertragspartner bzw. die von ihm entsandten Teilnehmer übermäßig beschädigte oder durch diese abhanden gekommene Unterlagen und Bücher werden dem Vertragspartner mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
5.3 Der Vertragspartner darf die Veranstaltungsunterlagen von RD nur für eigene private Zwecke zum persönlichen Gebrauch nutzen, jedoch nicht für unternehmensinterne Weiterbildungsveranstaltungen. Aus den Veranstaltungsunterlagen von RD dürfen keine rechtlichen Schritte abgeleitet werden.
5.4 Sämtliche Publikationen, insbesondere Veranstaltungsinhalte und Veranstaltungsunterlagen von RD sind urheberrechtlich geschützt. Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne schriftliche Genehmigung von RD Unterlagen weder ganz noch in Teilen in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren) zu reproduzieren oder unter Verwendung elektronischer Systeme zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten oder an Dritte weiterzugeben. Der Vertragspartner wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadenersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.
5.5 Jede gewerbliche Nutzung der Veranstaltungsunterlagen, außer durch RD selbst oder im Auftrag von RD, ist untersagt.
6. Rechte von RD
6.1 RD behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei Zahlungsverzug, bei Störungen der Leistungserbringung nach vorheriger Abmahnung oder bei strafbaren Handlungen gegenüber RD oder anderen Beteiligten anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Vertragspartner von weiteren Leistungsempfang auszuschließen.
6.2 RD ist berechtigt, Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Vertragspartners anzubieten.
6.3 Soweit die Zulassung zur Prüfung durch Rechtsvorschriften geregelt wird, die die Zulassung zur Prüfung von Qualifikationen oder persönlichen Eignungen des Teilnehmers abhängig machen, die ihrer Grundlage außerhalb der Veranstaltung von RD haben, hat der Teilnehmer von sich aus sicherzustellen, diese Qualifikation zu besitzen.
7. Vergütung / Zahlungsbedingungen
7.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Beträge für die Vergütung.
7.2 Die Vergütung wird unverzüglich mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine anderen Zahlungsbedingungen auf der Rechnung vermerkt sind.
7.3 Der Vertragspartner kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt durch Mahnung oder spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung in Zahlungsverzug.
7.4 Bei Zahlungsverzug hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Leistungserbringung.
7.5 Während des Zahlungsverzuges ist RD berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
7.6 Der Vertragspartner bleibt unabhängig Leistungen Dritter, Gebührenschuldner von RD. Werden die Beträge der Vergütung nicht gezahlt behält sich RD ausdrücklich vor Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen bzw. nicht zur Prüfung zuzulassen. Vor Ausgleich der Vergütung ist RD berechtigt Abschlusszertifikate zurückzubehalten.
8. Verschwiegenheit / Datenschutz
8.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, über sämtliche Verhältnisse und Angelegenheiten sowie über alles, was diese durch das Vertragsverhältnis über den anderen Vertragspartner erfahren, auch soweit es nicht als besonderes Betriebsgeheimnis bezeichnet worden ist, gegenüber Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit zu behandeln. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die von ihm angemeldeten Teilnehmer in gleicher Weise auf die Vertraulichkeit zu verpflichten.
8.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere bei Anmeldungen und Verträgen.
8.3 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von RD gespeichert werden. Mit der Anmeldung bzw. der Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Vertragspartner mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von RD nicht an Dritte weitergegeben.
9. Haftung
9.1 Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Wissenstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter wählt die Referenten nach deren Qualifikation sorgfältig aus. Der Vertragspartner wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich Änderungen der Vorschriften oder der Rechtslage ergeben können. Für erteilten Rat oder die Verwertung erworbener Kenntnisse übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
9.2 Der Vertragspartner wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Vertragspartners bzw. die von ihm angemeldeten Teilnehmer haftet RD nicht.
9.3 RD haftet für Schäden, die selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von RD nur auf den typischer-weise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um einen Schaden aufgrund der Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit handelt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
9.4 RD haftet nicht für das Verschulden freier Mitarbeiter.
9.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, Teilnehmer, die von ihm zu einer Veranstaltung angemeldet werden, auf diese Haftungsbeschränkungen hinzuweisen.
9.6 Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Erleichterung der Verjährung von 3 Jahren auf 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit Veranstaltungsende.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die gilt auch für die Aufhebung einer Klausel.
10.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein, ihre Rechtswirkung später verlieren oder im Einzelfall vertraglich anders geregelt sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise und nach Treu und Glauben gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
10.4 Erfüllungsort ist der Sitz von RD. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das für den Sitz von RD zuständige Gericht.
Stand: 13.05.2019