Personalkategorie 6
Personal von Luftfahrtunternehmen und Frachtabfertigungsdienstleistern, das Gefahrgut annimmt
Personal muss geschult sein oder eine Schulung muss nachgewiesen werden, bevor die Person irgendwelche dieser Pflichten wahrnimmt.
Allgemeine Informationen
Grundschulung: | 5 Tage, Präsenzschulung |
Wiederholungsschulung: | 3 Tage, Präsenzschulung |
Genehmigung: | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Deutschland |
Transport Authority, Slowakei | |
Genehmigungsummer: | B32/438.6/02/2017 |
Trainer: | Ralf Daniel |
Sowohl bei Grundschulung als auch bei Wiederholungsschulungen ist ein genehmigter Abschlusstest zu absolvieren. Zur Erlangung oder Erneuerung des Qualifikationsnachweises sind 80% der zu erreichenden Punktzahl erforderlich. Nach erfolgreichem Abschlusstest wird ein Zertifikat ausgestellt mit einer Gültigkeitsdauer zum Ende des Monats plus 24 Monate.
Eine Wiederholungsschulung muss innerhalb einer Zeitspanne von 24 Monaten stattfinden. Wenn die Wiederholungsschulung innerhalb der letzten drei Monate des Gültigkeitsmonats der vorherigen Schulung abgeschlossen wird, so verlängert sich der Gültigkeitszeitraum nach Abschluss der Wiederholungsschulung auf 24 Monate nach Ablaufmonat er vorherigen Schulung.
Teilnehmer müssen ihre Identität anhand eines Lichtbildausweises nachweisen.
Aus pädagogischen Gründen ist die Anzahl der Teilnehmer an einer Schulung auf 12 Teilnehmer begrenzt.
Schulungsinhalte
Allgemeine Philosophie
- Rechtsgrundlagen (ICAO/IATA, AIR OPS)
- Definition gefährlicher Güter
- Anwendung der Gefahrgutvorschriften
- Verantwortlichkeiten
- Anforderungen an den Ausbildungsplan
Begrenzungen
- Allgemeine Begrenzungen
- Versteckte gefährliche Güter
- Gefährliche Güter mitgeführt von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern
- Beförderung gefährlicher Güter per Post
- Gefährliche Güter im Eigentum des Luftfahrtunternehmens
- Gefährliche Güter in freigestellten Mengen
- Gefährliche Güter in begrenzten Mengen
- Abweichungen der Staaten und der Luftfahrtunternehmen
Allgemeine Anforderungen für Versender
- Besondere Verantwortlichkeiten des Versenders
Klassifizierung
- Gefahrenklassen und Unterklassen
- Verpackungsgruppen
- Klassifizierung von Gegenständen und Stoffen mit mehreren Gefahren
- Bestimmung der UN Nummer
Verzeichnis gefährlicher Güter
- Richtige Versandbezeichnung (PSN)
- Liste der Gattungseintragungen und n.a.g. Versandbezeichnungen
- Benutzung des Verzeichnisses gefährlicher Güter
- Numerische Querverweisliste
- Sonderbestimmungen
Verpacken
- Allgemeine Verpackungsanforderungen
- Umverpackung (Overpack)
- Verschiedene gefährliche Güter in einer Außenverpackung (Q-Wert)
- Verpackungsanweisungen
- Verpackungsspezifikationen
Markierung und Kennzeichnung
- Markierungen
- Spezifikationsmarkierungen von Verpackungen
- Gefahrenkennzeichen
- Abfertigungskennzeichen
- Umverpackungen
- Anforderungen an Ausführung und Qualität
Versendererklärung und andere erforderliche Dokumente
- Versendererklärung für gefährliche Güter (DGD)
- Luftfrachtbrief (AWB)
Annahmeverfahren
- Annahme-Kontrolllisten (Dangerous Goods Acceptance Checklists)
Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
- Versteckte gefährliche Güter in Gepäck, Fracht und Post
Lagerung und Beladungsverfahren
- Lagerung, Verladung, Sicherung
- Trennung unverträglicher gefährlicher Güter
Informationen an den Luftfahrzeugführer
- Notification to Captain (NOTOC)
Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
- IATA DGR Tabelle 2.3.A
Verfahren bei Notfällen
- ERG Drill Codes
- Notfallmaßnahmen
- Meldepflichtenn
- Meldeformular für Gefahrgut-Zwischenfälle und Gefahrgut-Unfälle
Radioaktive Stoffe
- Klassifizierung
- Identifizierung
- Verpacken
- Markierung und Kennzeichnung
- Abfertigung